Allgemeines

Aerobic

AUS DEM WERTUNGSMODUS

 

Die Gesamtbewertung einer Aerobic-Übung setzt sich aus 4 Notenbereichen zusammen:

1.         A-Note (Choreografie-Note)

Die A-Note setzt sich aus den Teilbereichen

- Komposition (Musikeinsatz, Intensität und Kreativität),

- Sport-Aerobic Inhalt (Basis-Schritte, Übergänge, Raumausnutzung) und

- Präsentation (Showverhalten und Timing) zusammen.

Der „A-Kampfrichter“ bewertet bei jeder Übung, wie gut der Sportler die einzelnen Anforderungen erfüllt hat und kann hierfür max. 10 Punkte vergeben.

 

2.         B-Note (Ausführungsnote)

Die B-Note setzt sich aus der

- Technik und der

- Synchronität bei Paaren, Trios und Gruppen zusammen.

Hier bewertet der Kampfrichter, wie präzise und mit welcher Kraft und Ausdauer der Sportler die Übung vorträgt. Steht mehr als ein Sportler auf der Wettkampffläche wird zusätzlich bewertet, ob alle eine identische Bewegungsweite und -präzision zeigen. Der „B-Kampfrichter“ kann hierfür max. 10 Punkte vergeben.

3.         S-Note (Schwierigkeitsnote)

In einer Aerobic-Choreografie muss eine bestimmte Anzahl von Schwierigkeits-elementen gezeigt werden, die aus den vier Bereichen

- Statische Kraft,

- Dynamische Kraft,

- Sprünge sowie

- Beweglichkeit und Verschiedenes stammen.

Für diese Elemente sind Minimalkriterien vorgeschrieben. Der „S-Kampfrichter“ bewertet, ob diese Kriterien bei den gezeigten Elementen vom Sportler erfüllt werden und vergibt gemäß Schwierigkeitskatalog einen Wert für das Element.

Erwachsene Aerobic-Sportler dürfen z. B. maximal 12 Schwierigkeitselemente mit einer Wertigkeit von > 0,3 Punkten zeigen. Der Sportler könnte also 12 Elemente mit z.B. durchschnittlich 0,7 Punkten zeigen, d. h. insgesamt 8,4 Punkte erreichen. Jugendliche können max. 7,2 Punkte erreichen.

Zusätzlich wird die S-Note durch 2 geteilt, so dass von den o. g. 8,4 Punkten effektiv nur noch 4,2 Punkte übrig bleiben. Dieser Faktor lenkt das Gewicht der Gesamtnote einer Aerobic-Übung auf die Choreografie und die Ausführung.

Der „S-Kampfrichter“ belegt aber auch zuviel gezeigte Elemente oder die Nicht-erfüllung der Minimalkriterien mit Abzügen.

 

4.         Oberkampfrichter-Note

Der Oberkampfrichter ist unter anderem für die Überwachung des Regelwerkes, der Bekleidungsvorschriften, der Übungsdauer, der Musik usw. zuständig. Bei Nichtein-haltung kommt es auch in diesem Bereich zu Abzügen in der Gesamtnote.

Für die A- und B-Note jede Note sind jeweils vier, für die S-Note zwei Kampfrichter zuständig. Das Kampfgericht wird von einem Oberkampfrichter geleitet. Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, gibt es zwei Kampfgerichte, die immer im Wechsel die nacheinander folgenden Übungen bewerten.

Eine Aerobic-Übung kann eine Gesamtnote von ca. 24 Punkten erhalten.

 

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