Regeln Sommerbiathlon |
Regeln für Sommerbiathlon
Gliederung Sommerbiathlon
8.0 Allgemeine Regeln
8.1 Wettkampfklassen
8.2 Wettbewerbe
8.3 Technische Besprechung
8.4 Betreuung
8.5 Durchführung von Wettkämpfen
8.5.2 Jurys
8.6 Technische Delegierte
8.7 Wettkampfanlagen
8.7.2 Laufstrecke
8.7.3 Schießstand
8.8 Scheiben
8.9 Ausrüstung
8.10 Training und Anschießen
8.11 Startbestimmungen
8.12 Startnummern
8.13 Laufbestimmungen
8.14 Schießbestimmungen
8.14.8 Sicherheitsbestimmungen
8.15 Austausch von Gerät, Reparaturen, Hilfeleistungen
8.16 Beschießen der Scheiben im Wettkampf
8.17 Zieleinlauf, Wettkampfzeit, Ergebnisse
8.18 Proteste
8.19 Disziplinarbestimmungen
Sommerbiathlon -3-
Teil 8
Regeln für Sommerbiathlon
8.0 Allgemein
In dieser Sportordnung sind die allgemein verbindlichen Bestimmungen
des Sommerbiathlon Sports, basierend auf den Regeln der
Internationalen Biathlon-Union (IBU) zusammengefaßt. Außerdem
gelten die allgemeinen Regeln SpO, Teil 0.
8.0.1 Definition
Sommerbiathlon ist ein internationaler Wettkampfsport der sich aus
Geländelauf sowie Gewehrschießen mit dem Kleinkalibergewehr oder
dem Luftgewehr zusammensetzt.
8.0.2 Wettkampf
Als Wettkampf wird der Zeitraum definiert, wenn der Biathlet den
Startkontrollraum betritt bis dahin, wenn er den Zielkontrollraum verläßt.
8.0.3 Training
Als Training gilt jede vorbereitende Tätigkeit auf dem Wettkampf, die
von Biathleten oder Betreuern auf der Wettkampfanlage
(Stadionbereich, Schießstand, Laufstrecke) während der im
Wettkampfprogramm als offizielles oder inoffizielles Training
bezeichneten Zeiträume durchgeführt wird.
8.1 Wettkampfklassen
Klassenbezeichnung Altersbereich Klassen-Nr.
Herren ab 21 10
Damen ab 21 11
Junioren 16 20 40
Juniorinnen 16 20 41
Junioren/Juniorinnen können sich vor Beginn des
Sportjahres für den Start in der Herren-/Damenklasse
entscheiden.
8.2 Wettbewerbe
8.2.1 Laufteil
Herren Kleinkaliber 6 km Sprintwettkampf
8 km Verfolgungswettkampf
3 x 6 km Staffelwettkampf
Luftgewehr 6 km Sprintwettkampf
8 km Verfolgungswettkampf
3 x 6 km Staffelwettkampf
Damen, Junioren, Kleinkaliber 4 km Sprintwettkampf
Juniorinnen 6 km Verfolgungswettkampf
3 x 4 km Staffelwettkampf
Luftgewehr 4 km Sprintwettkampf
6 km Verfolgungswettkampf
3 x 4 km Staffelwettkampf
8.2.2 Schießen
Sommerbiathlon -4-
Wettkampfklass
en
Streckenlänge / Wettkampfart
Kleinkaliber und Luftgewehr
Anschlag Schießeinlagen
6 km Sprintwettkampf L, S bei 2 und 4 km
8 km Verfolgungswettkampf L, L, S, S zwischen 1,5 und 6,5 km
Herren
3 x 6 km Staffelwettkampf L, S bei 2 und 4 km
4 km Sprintwettkampf L, S zwischen 1 und 3 km
6 km Verfolgungswettkampf L, L, S, S zwischen 1 und 5 km
Damen
Juniorinnen
Junioren 3 x 4 km Staffelwettkampf L, S zwischen 1 und 3 km
8.2.3 Auslosung
Die Biathleten oder Staffeln werden aus den Meldelisten im
Zufallsverfahren manuell oder mit Hilfe eines Computers ausgewählt
und erhalten aufgrund dieser Auslosung ihre Startnummern. Der Start
beginnt in aufsteigender numerischer Reihenfolge mit 1. (Die Auslosung
darf
zumindest bei der Deutschen Meisterschaft nicht früher als
24 Stunden und nicht später als 10 Stunden vor dem Start des
jeweiligen Wettkampfs erfolgen.)
Die Auslosung erfolgt durch die Jury.
8.2.3.1 Startnummern und Startzeiten im Verfolgungswettkampf
Für den Verfolgungswettkampf findet keine Auslosung statt. Die
Zuteilung der Startnummern und Startzeiten erfolgt auf der Grundlage
der Ergebnisse des Qualifikationswettkampfes.
8.2.3.2 Startpositionen beim Staffelstart
Die Startpositionen sind von links nach rechts in Laufrichtung numeriert.
Die Nummer 1 ist die linke Position, während sich die höchste Nummer
in der vorderen Startreihe rechts befindet. Die niedrigste Nummer in der
zweiten Startreihe befindet sich hinter der Nummer 1 usw.
8.3 Technische Besprechung
8.3.1 Bei jeder Biathlonveranstaltung muss eine Technische Besprechung
anberaumt werden. Den Vorsitz führt der Wettkampfleiter.
8.3.2 Die Technische Besprechung muss spätestens am Tag des offiziellen
Trainings stattfinden. Weitere Besprechungen können bei Bedarf
festgelegt werden.
8.3.3 Ort und Zeitpunkt für die Sitzungen sind mit der Einladung
bekanntzugeben.
Sommerbiathlon -5-
8.3.4 Teilnehmer an der Technischen Besprechung
ein Vertreter der teilnehmenden Verbände / Mannschaften
der offizielle Vertreter des DSB/Verbandes/Veranstalters
der Wettkampfleiter
die Leiter des Schießstandes, der Strecke, der Zeitnahme, der
Auswertung und der Ausrüstungskontrolle oder ihre Vertreter
alle Mitglieder der Jury
der Technische Delegierte
der offizielle Vertreter des Ausrichters
8.3.5 Tagesordnung für die Technische Besprechung
Begrüßung
Anwesenheitskontrolle der Vertreter der Verbände / Mannschaften
ggf. Ergänzung der Jury
Auslosung
Technische Einweisung in den ersten Wettkampf
Wetterbericht
Regelungen durch den Technischen Delegierten
Verschiedenes
ggf. Festlegung weiterer Besprechungen
nach Möglichkeit Verteilung der Startlisten und Startnummern am Ende
der Sitzung an die Verbände / Mannschaften
8.4 Betreuung
Nicht am Wettkampf teilnehmende Personen dürfen Biathleten während
eines Wettkampfes nicht in gegen den Gegner gerichteten unfairer
Weise unterstützen.
8.4.1 Schießstand
8.4.1.1 Jede Art von Betreuung auf dem Schießstand einschließlich eines 10 m
breiten Bereiches links und rechts der Schießbahn ist verboten.
8.4.1.2 Der Verbotsbereich auf dem Schießstand wird jeweils 10 m rechts und
links durch Linien oder andere sichtbare Markierungen gekennzeichnet.
8.4.1.3 Allgemeine Beifalls- oder Enttäuschungsbezeugungen sind davon
ausgenommen.
8.4.2 Laufstrecken
8.4.2.1 Schrittmachen, d.h. vor oder hinter dem Biathleten herzulaufen, ist nicht
zugelassen.
8.4.2.2 Um dem Biathleten Informationen über den Wettkampf zu geben oder
Getränke zu reichen ist es erlaubt bis zu 50 m neben dem Biathleten
herzulaufen. Dabei ist es verboten, den Biathleten so zu berühren, dass
dadurch seine Fortbewegung unterstützt wird, oder dass dabei andere
Biathleten behindert werden.
8.4.2.3 Ab 100 m vor und 100 m nach dem Schießstand bzw. dem
Staffelwechselraum sowie auf den letzen 100 m vor dem Ziel ist es
verboten, neben dem Biathleten herzulaufen.
8.4.3 Sanktionen
Sommerbiathlon -6-
Der Platzsprecher setzt vor Beginn des Wettkampfes die Anwesenden
von dieser Regel in Kenntnis und informiert sie darüber, dass ein
Verstoß gegen diese Bestimmung zu einem Platzverweis aus dem
Wettkampfbereich führen kann.
8.4.3.1 Bei Verstößen durch Betreuer und Mannschaftsoffizielle kann eine
Disziplinarmaßnahme erfolgen.
8.5 Durchführung von Wettkämpfen und Meisterschaften
8.5.1 Ausrichter
8.5.1.1 Der Ausrichter wird durch eine übergeordnete Verbandstufe
(Veranstalter) beauftragt, einen Wettkampf oder eine Meisterschaft
durchzuführen. Es kann ein Organisationskomitee bestellt werden
8.5.1.2 Das Organisationskomitee / Ausrichter ist verantwortlich für die
gesamte Vorbereitung, sowie für die ordnungsgemäße Durchführung
und Ausrichtung einer Biathlonveranstaltung.
8.5.2 Jury/Berufungsjury
8.5.2.1 Für jede Biathlonveranstaltung wird eine Jury/Berufungsjury
eingerichtet, die für alle Angelegenheiten der Veranstaltung
entscheidungsbefugt ist.
8.5.2.1.1 Zusammensetzung der Jury
Bei Deutschen Meisterschaften, Ranglistenwettkämpfen und den
hierfür vorgesehenen Qualifkationswettkämpfen muss die
Wettkampfjury aus folgenden fünf Mitgliedern bestehen:
??dem Technischen Delegierten als Vorsitzenden
??dem Vertreter des Ausrichters
??dem vom Veranstalter benannten Leitenden Kampfrichter
??zwei Vertretern der teilnehmenden Mannschaften, die Wahl wird in
der Technischen Besprechung vorgenommen.
8.5.2.1.2 Bei allen anderen Veranstaltungen muss die Jury bzw. das
Kampfgericht aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Die Jury/ das
Kampfgericht wird vom Veranstalter bestimmt.
8.5.2.2 Die Jury/Berufungsjury wird von der übergeordneten Verbandstufe
(Veranstalter) bestimmt. Bei Veranstaltungen unterhalb der
Landesverbandsebene entscheiden der Ausrichter und die Vertreter der
teilnehmenden Vereine über die Zusammensetzung der Jury.
8.5.2.3 Einsatz der Jurys
??Start und Ziel
??Schießstand
??Laufstrecken
??Materialkontrolle
8.5.2.4 Die Berufungsjury besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei
weiteren Mitgliedern.
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8.5.2.5 Entscheidungen der Jury/Berufungsjury werden vom jeweiligen
Vorsitzenden und zwei weiteren Jurymitgliedern getroffen.
8.5.2.6 Die Jury trifft Entscheidungen bezüglich der Veranstaltung der
Wettkämpfe und des dazugehörigen Umfeldes, um die Fairneß und
Korrektheit sicher zu stellen. Die Jury verhängt Strafen bei
Regelverstößen, die von den Chefkampfrichtern festgestellt wurden,
sowie von ihr selbst festgelegte Regelverstöße und disziplinare
Maßnahmen. Darüber hinaus gewährt die Jury Zeitausgleiche und wird
in Wettkampfsituationen tätig, die in den vorliegenden Wettkampfregeln
oder in Regelwerken des DSB nicht erfaßt sind.
8.5.2.7 Die für eine Veranstaltung einzurichtende Jury/Berufungsjury ist
spätestens am Tage des ersten offiziellen Trainings zu bestimmen.
8.5.2.8 Jurysitzungen und Entscheidungen
8.5.2.8.1 Die Jury/Berufungsjury muss, wenn eine Sitzung erforderlich wird, in
kürzester Zeit auf Weisung ihres Vorsitzenden zusammentreten.
8.5.2.8.2 Sie muss nach Bekanntgabe der Ergebnisse noch für Juryaufgaben zur
Verfügung stehen.
8.5.2.9 Einsprüche und ihre Behandlung
Siehe Regel SpO 0.13, ff
8.5.2.9.1 Bevor die Jury eine Strafe verhängt, muss der betroffene Biathlet oder
sein Mannschaftsführer die Gelegenheit erhalten, den Sachverhalt aus
eigener Sicht darzustellen.
8.5.2.9.2 Gegen eine von der Jury gefällte Entscheidung kann Berufung
eingelegt werden.
8.5.2.9.3 Berufungsjury
Die Berufungsjury wird gemäß SpO 0.6.2 ff zusammengesetzt. Sie
entscheidet über den Einspruch endgültig (Bestätigung, Aufhebung
oder Änderung der Juryentscheidung).
8.6 Technische Delegierte (Maßnahmen des DSB)
8.6.1 Technische Delegierte werden von der TK des DSB ernannt. Sie sind
offizielle Vertreter des Schützenbundes und müssen eine nationale
Kampfrichterlizenz besitzen. Technische Delegierte sollen möglichst
nicht dem mit der Ausrichtung der Meisterschaft beauftragten Verband
angehören.
8.6.2 Technische Delegierte sind für die Überprüfung der Vorbereitungen der
Wettkämpfe, der Organisation, der Stände, der Laufstrecken und
anderer Einrichtungen verantwortlich. Diese Überprüfung muss so
rechtzeitig vor den Wettkämpfen erfolgen, daß regelgerechte
Änderungen noch möglich sind.
8.6.3 Technische Delegierte sind gegenüber dem Ausrichter im Bezug auf die
technischen Voraussetzungen und in Regelfragen weisungsbefugt.
8.6.4 Technische Delegierte können austragungsbedingte, geringfügige
Abweichungen von den Regeln der Sportordnung, die jedoch dem Sinn
der Regeln nicht widersprechen dürfen, mit Ausnahme von
Schießentfernungen und Scheibenausmaßen, zulassen.
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8.6.5 Diese Änderungen müssen jedoch allen Teilnehmern in geeigneter
Weise (Aushang/Handzettel usw.) vor Beginn des offiziellen Trainings
bekanntgegeben werden. Diese Änderungen sind in der Technischen
Besprechung oder Mannschaftsführerbesprechung zu erläutern.
8.6.6 Der Technische Delegierte hat nach Abschluß der Maßnahme einen
Abschlußbericht an die Bundessportleitung zu erstellen.
8.7 Wettkampfanlagen und Einrichtungen
8.7.1 Die Wettkampfanlage ist der Bereich, in welchem Biathlonwettkämpfe
und Training durchgeführt werden. Die Wettkampfanlage besteht aus
dem Schießstand (Stadionbereich) und den Laufstrecken. Innerhalb
des Wettkampfbereiches befinden sich der Start-Zielbereich, der
Schießstand, die Strafrunde, die Wechselzone, der Zuschauerbereich
und die erforderlichen Gebäude für die Organisation.
8.7.1.1 Der Bereich muss technisch so beschaffen sein, dass alle, auf der
Grundlage dieser Regeln vorgesehenen Biathlonwettkämpfe dort
durchgeführt werden können.
8.7.1.2 Allgemeine Forderungen
Die Bereiche Start und Ziel, Schießstand, Strafrunde und Wechselzone
sollen nahe beisammen im ebenen Gelände so angelegt werden, dass
sie für die Mehrzahl der Zuschauer gute Beobachtungsmöglichkeiten
bieten. Start und Ziel, Schießstand, Strafrunde, Wechselzone und
andere kritische Bereiche der Strecke sind so abzusichern, dass die
Biathleten nicht behindert werden und nicht falsch laufen können. Für
Biathleten und Wettkampffunktionäre muss genügend
Bewegungsfreiheit vorhanden sein, ebenso für Betreuer, Presse,
Fotografen und Zuschauer.
8.7.1.3 Wettkampfbüro
In der Nähe des Stadionbereiches ist ein Wettkampfbüro oder
dergleichen einzurichten. Dieses Büro muss während der gesamten
offiziellen Trainingszeiten und Wettkampfzeiten geöffnet sein und soll
als offizielle Verbindungsstelle zwischen den Mannschaften und dem
Organisationskomitee dienen. In diesem Büro müssen die
Mannschaften Meldungen für den Wettkampf abgeben können und
Informationen über die Veranstaltung und die Wettkämpfe zu erhalten
sein.
8.7.1.4 Startbereich
Der Startbereich muss für alle Wettkampfarten eben und von den
Zuschauern einsehbar sein. Die Startlinie muss rechtwinklig zur
Laufstrecke angelegt sein.
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8.7.1.4.1 Startbereich für den Einzel- und Sprintwettkampf
Der Startbereich für diese Wettkämpfe muss etwa 10 m - 12 m lang und
4 m 6 m breit sein.
8.7.1.4.2 Startbereich für den Verfolgungswettkampf
Der Startbereich für den Verfolgungswettkampf muss mindestens zwei
Startkorridore aufweisen. Die genaue Anzahl der Korridore wird durch
die Anzahl der gleichzeitig erfolgenden Starts bestimmt bei drei Starts
in der gleichen Sekunde drei Startkorridore usw.. Die Startkorridore
müssen 1,5 m breit sein und lang genug sein, um die erforderliche
Anzahl der Biathleten aufnehmen zu können..
8.7.1.5 Starttafeln für den Verfolgungswettkampf
Vor den jeweiligen Startlinien müssen gesonderte Tafeln aufgestellt
werden, auf denen die Startnummern und Startzeiten für jeden
Biathleten und Funktionär in großen Ziffern gut lesbar sind.
8.7.1.6 Streckeninformationstafeln
Im Startbereich muss eine Tafel aufgestellt werden, auf der der
Streckenplan der Laufstrecken ersichtlich ist. Aus einer an der Startlinie
aufgestellten Tafel muss ersichtlich sein, in welcher Reihenfolge die
farblich gekennzeichneten Strecken im Wettkampf zu laufen sind.
8.7.1.7 Startuhr
Im Startbereich muss für Einzel- Sprint- Verfolgungs- und
Staffelwettkämpfe eine Startuhr vorhanden sein, die so aufzustellen ist,
dass sie von der Startlinie aus gut ablesbar ist. Uhrzeiger und
Startsignal müssen synchron laufen. Darüber hinaus muss im oder in
der Nähe des Startbereichs eine Uhr vorhanden sein, die die genaue
Tageszeit anzeigt, und die für die sich in diesem Bereich aufhaltenden
Biathleten gut sichtbar ist.
8.7.1.8 Ausrüstungskontrollen am Start
Der Platz für die Ausrüstungskontrolle soll in der Nähe des Starts
eingerichtet werden.
8.7.2 Laufstrecke und dazugehörige Teile
8.7.2.1 Die Laufstrecken müssen genügend breit sein um ein Überholen zu
ermöglichen. Jede Teilstrecke kann so oft wie für den Wettkampf
erforderlich durchlaufen werden.
8.7.2.2 Alle Strecken müssen so beschaffen sein, dass sie von den Biathleten
ungehindert durchlaufen werden können.
8.7.2.3 Der höchste Punkt der Laufstrecke darf nicht über 1800 m NN liegen.
Die tatsächliche Länge der Gesamtstrecke darf die für den Wettkampf
vorgeschriebene Streckenlänge um nicht mehr als 5 % über - oder
unterschreiten.
Sommerbiathlon -10-
8.7.2.4 Streckenpräparierung
Die Strecken sollten möglichst eben und fest sein. Alle Arten von
Hindernissen wie Baumstümpfe, Äste, Steine, hohes Gras und
Krautwuchs müssen aus der Strecke entfernt werden. Überhängende
oder in die Strecke hinein ragende Äste und Zweige müssen so gestutzt
werden, dass sie die Biathleten nicht behindern.
8.7.2.5 Markierung
Die Strecken müssen so deutlich markiert werden, dass der Biathlet zu
keiner Zeit Zweifel haben kann, wie die Strecke verläuft. Das gilt
besonders für abschüssige Strecken, scharfe Kurven und andere
kritische Stellen. Dort sind besondere Hinweistafeln anzubringen
8.7.2.6 Farben für die Reihenfolge der Strecken
Die Reihenfolge der Strecken muss einheitlich auf der rechten Seite in
Laufrichtung mit farbigen Tafeln angezeigt werden. Die erste Strecke ist
rot, die zweite grün, die dritte gelb, die vierte blau und die fünfte braun
zu kennzeichnen. Werden Streckenteile mehrmals verwendet, dann
müssen die farblichen Kennzeichnungen in der zu laufenden
Reihenfolge von oben nach unten angebracht werden. Abzweigungen
sind unmissverständlich in den Streckenfarben zu kennzeichnen. Wird
während eines Wettkampfes nur eine Streckenschleife benutzt, so ist
diese rot zu kennzeichnen
8.7.2.7 100 m vor dem Ziel muss eine Tafel mit der Aufschrift Ziel 100 m
angebracht werden.
8.7.2.8 Umzäunungen
Alle nicht im Wettkampf benutzten Strecken müssen abgezäunt oder
unzugänglich gemacht werden. Streckenteile, die aneinander
vorbeilaufen, müssen so durch Absperrungen getrennt werden, dass
die Biathleten keine falsche Richtung einschlagen können.
8.7.2.9 Staffelwechselzone
Bei Staffelwettkämpfen muss am Ende eines geraden
Streckenabschnitts eine 30 m lange 6 m 8 m breite gut markierte
Wechselzone vorhanden sein, die so angelegt ist , dass die Biathleten
dort mit kontrollierter Geschwindigkeit einlaufen können. Die letzten 50
m der Laufstrecke vor dieser Zone müssen mindestens 6 m breit sein.
Die Wechselzone beginnt in der Nähe der Zeitnahmelinie. Anfang und
Ende sind mit einer Linie sichtbar zu markieren, am Beginn der Zone ist
eine Hinweistafel Wechselzone aufzustellen. Die Zone ist abzugrenzen
8.7.2.9.1 Die letzten 50 m der Strecke vor der Wechselzone müssen gerade
verlaufen. Die Wechselzone darf nur von eintreffenden und
abgehenden Biathleten, sowie den für die Wechselzone zuständigen
Kampfrichtern betreten werden. 100 m vor der Wechselzone ist eine
Hinweistafel mit der Aufschrift 100 m aufzustellen.
Sommerbiathlon -11-
8.7.2.10 Strafrunde
Für die Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und
Staffelwettbewerbe ist unmittelbar anschließend an den Schießstand
eine Strafrunde anzulegen. Die Strafrunde muss, gemessen auf der
Innenseite der Strecke, 100 m ± 5 m lang sein.
Die Strafrunde muss in einem ebenen Bereich so angelegt werden,
dass die Biathleten, wenn sie in die Strafrunde gehen müssen,
zwischen der Laufstrecke und der Strafrunde keine zusätzliche
Entfernung zurückzulegen haben.
8.7.2.11 Warmlaufstrecke (Aufwärmstrecke)
In der Nähe des Stadions sollte eine Warmlaufstrecke angelegt werden,
auf der sich die Biathleten warmlaufen können. Die Strecke sollte etwa
1000 m lang sein.
8.7.3 Schießstand
Der Schießstand ist der Bereich in welchem bei einem
Biathlonwettkampf das Schießen stattfindet. Der Schießstand soll im
zentralen Bereich des Stadions angelegt sein. Sowohl die Ziele wie
auch die Schützenstände müssen für den größten Teil der Zuschauer
einsehbar sein. Der Schießstand muss in einem flachen, ebenen
Gelände angelegt und seitlich und hinter den Zielen mit
Sicherheitswällen gesichert sein. Der Schießstand muss, hinsichtlich
Laufstrecken, Stadion und Umgebung, so eingebaut sein, daß die
Sicherheit an vorderster Stelle steht. Die Schießbahnen sollen nach
Norden ausgerichtet sein.
8.7.3.1 Scheibenentfernung
Kleinkaliber 50 m (± 1 m)
Luftgewehr 10 m (± 0.05 m)
8.7.3.2 Liegend und Stehendschießen
In Schußrichtung blickend ist die rechte Hälfte des Schießstandes für
das Liegendschießen und die linke Hälfte für das Stehendschießen
vorzusehen. Die Unterteilung muss für die Biathleten mit Hilfe von
Hinweistafeln unmissverständlich angezeigt werden. Eine Ausnahme
von der Unterteilung in einen rechten und linken Bereich erfolgt bei den
Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfen, bei denen die
Biathleten auf allen Schießbahnen sowohl das Liegend- wie auch das
Stehendschießen durchführen.
8.7.3.3 Eingang und Ausgang
Beim Training und im Wettkampf müssen die Biathleten von links in den
Schießstand einlaufen und ihn auf der rechten Seite verlassen. Dies gilt
nicht bei festen Schießanlagen des DSB.
8.7.3.4 Ebenen
Der Schützenstand muss sich möglichst auf der gleichen Ebene
befinden wie der Bereich auf dem die Wettkampfscheiben aufgestellt
sind.
Sommerbiathlon -12-
8.7.3.5 Bereiche
8.7.3.5.1 Hinter dem Schützenstand soll ein abgezäunter 10 m bis 15 m tiefer
Bereich ab der Feuerlinie angelegt werden, der sich über den gesamten
rückwärtigen Teil des Schießstandes erstreckt. Der Zutritt zu diesem
Bereich ist den Biathleten, Offiziellen und Mitgliedern der Jury
vorbehalten. Unmittelbar hinter diesem Bereich muss ein zweites
abgezäuntes Areal mit einer Breite von mindestens 2 m vorhanden
sein, in welchem sich die von der Wettkampfleitung je
Verband/Mannschaft gestattete Anzahl der Betreuer aufhalten können.
Dieser Bereich muss so angelegt sein , dass er den Betreuern eine
gute Sicht auf die Scheiben und den Schützenstand bietet.
8.7.3.5.1.1 Bei festen Schießanlagen müssen die örtlichen Verhältnisse
entsprechend genutzt werden.
8.7.3.6 Der Schützenstand
Der Schützenstand ist der Bereich im rückwärtigen Teil des
Schießstands, von wo aus die Biathleten liegend oder stehend
schießen. Der gesamte von den Biathleten während des Wettkampfes
genutzte Teil muss eben sein.
8.7.3.7 Schießbahnen 50 m
Der Schießstand ist in Schießbahnen unterteilt auf denen jeweils ein
Biathlet schießt. Die Breite einer Schießbahn beträgt 2,5 m bis
3,5 m.( Dies gilt nicht für feste Schießstände). Vom Schützenstand zu
den Scheiben müssen beide Seiten einer Schießbahn mit Fähnchen,
Pfosten oder ähnlichem markiert sein. Diese Markierungen müssen die
Abgrenzungen der Schießbahn deutlich machen, dürfen aber auf das
Schießen nicht störend wirken. Zwischen den äußeren Begrenzungen,
der beiden äußeren Schießbahnen links und rechts des Schießstandes
und den dort angrenzenden Sicherheitswällen, muss ein Abstand von 3
m vorhanden sein. Dieser Abstand muß von der Rampe bis nach vorne
zu den Scheiben eingehalten werden.
8.7.3.8 Schießmatten
Sowohl für das Liegend- wie auch für das Stehendschießen müssen auf
der Feuerline im vorderen Teil einer jeden Schießbahn Schießmatten
ausgelegt werden. Die Matten müssen 1,5 m im Quadrat sein und eine
Stärke von 1-2 cm aufweisen. Die Matten müssen aus Kunststoff oder
Naturfasern hergestellt sein und eine rauhe, rutschfeste Oberfläche
haben.
8.7.3.9 Ein- und Ausgang (Markierung)
Am Eingang und Ausgang zum Schießstand muss 10 m von der
linken und der rechten Schießbahn nach außen eine eindeutige
Markierung angebracht werden. Diese Markierungen kennzeichnen
die äußeren Grenzen des Schießstandbereiches, innerhalb dessen
keine Informationen gegeben werden dürfen. Die Wege vom
Gewehrständer zur Schießbahn sollten möglichst gleich lang sein.
Sommerbiathlon -13-
Empfohlene Gestaltung einer 50 m Schießanlage
Wett kampf gewehr e Wett kampf gewehr e Reser vegewehr e
Raum
für
Train er
un d
Betr euer
Zuschauer
Auslauf Einlauf 1
1
3
3
2
2
4
4
min d.
3m
2,5m - 3,5m
min d.
3m
mind.
2m
8.7.4 Anordnung der Wettkampfscheiben
Sommerbiathlon -14-
8.7.4.1 Die Scheiben müssen parallel zur Feuerlinie in einer geraden ebenen
Linie angeordnet sein.
8.7.4.2 Die Scheiben müssen so platziert werden, daß sich die mittlere
Zielmarke der Scheibe in der Mitte der Schießbahn befindet. Die
Scheiben dürfen seitwärts um nicht mehr als 2% vom rechten Winkel
ihrer Schießbahn abweichen. Die Scheibenmitte muss 75 cm ± 50 cm
höher als der Schützenstand liegen (Dies gilt nicht für feste
Schießstände).
8.7.5 Windfahnen
Bei Wettkämpfen und für das offizielle Training sind seitlich jeder dritten
Schießbahn, 5 m vor der Feuerlinie und 20 m vor den
Wettkampfscheiben Windfahnen anzubringen. Diese Windfahnen sollen
aus Kunstseide hergestellt sein, eine Größe von 10x40cm aufweisen
und in sehr gut sichtbaren Kontrastfarben gehalten sein. Sie dürfen
nicht mehr als 5 Gramm wiegen. Ihre Konstruktion muss so beschaffen
sein, dass sie sich an der Stange in einem Winkel von 360 Grad drehen
können. Die Windfahnen werden so angebracht, dass sich die Fahne
auf der gleichen Ebene befindet, wie die Unterkante der
Wettkampfscheiben und dass die Fahne die direkte Sicht zu den
Scheiben nicht verdecken kann.
8.7.6 Behälter für Reservemunition
Bei jeder Schießbahn müssen zwei Behälter für die Reservemunition
aufgestellt werden und zwar ein Behälter für das Liegendschießen
10 cm über dem Boden sowie einer für das Stehendschießen in einer
Höhe von 1m über dem Boden. Die Behälter müssen innen abgerundet
sein, um so das Aufnehmen der Reservemunition zu erleichtern.
Sommerbiathlon -15-
8.7.7 Gewehrständer
Für den Wettkampf und das offizielle Training müssen ausreichende
Gewehrständer vorhanden sein. Die Gewehrständer sind in der Mitte
des Schießstandes anzuordnen.
8.7.7.1 Gewehrständer für Reservegewehre
In der Mitte des Schießstandes müssen Gewehrständer aufgebaut
werden, in denen pro teilnehmender Staffel/Verband zwei
Reservegewehre abgestellt werden können. Diese Gewehrständer sind
gut sichtbar mit den Namen der teilnehmenden Verbände /
Mannschaften zu versehen. (Bei festen Schießständen wird dies vor Ort
durch die Jury festgelegt). Reservegewehre sind entsprechend zu
kennzeichnen.
8.7.8 Zielbereich
Der Zielbereich beginnt auf der Wettkampfstrecke an der Ziellinie und
endet beim Anfang der Zone der Ausrüstungskontrolle im Zielraum.
Dieser Bereich muss mindestens 30 m lang und 6 m breit sein. Die
letzten 50 m der Strecke bis zur Ziellinie müssen gerade verlaufen und
eine Breite von 6 m aufweisen. Im Zielbereich dürfen sich nur in das
Ziel einlaufende Biathleten aufhalten.
Die Ziellinie ist rechtwinklig zu der einmündenden Wettkampfstrecke
durch eine Linie zu kennzeichnen.
8.7.9 Bereich der Medien
Angrenzend an den Zielbereich ist ein für die Medien abgezäunter
Raum zu schaffen, um diesen einen engen Kontakt mit den Biathleten
für Interviews sowie für Fotoaufnahmen nach dem Zieleinlauf zu
ermöglichen.
8.7.10 Erfrischungsstellen
Im Zielbereich muss in Absprache mit dem Wettkampfleiter eine
Erfrischungsstelle eingerichtet werden, an welcher für die Biathleten,
Getränke, Papiertaschentücher und weitere nach dem Zieleinlauf
erforderliche Dienste bereit gehalten werden.
8.8 Scheiben
Es dürfen nur vom DSB zugelassene Scheiben verwendet werden.
8.8.1 Wettkampfscheiben
8.8.1.1 Typen und Verwendung
Anzahl und Art der verwendeten Wettkampfscheiben werden vom
DSB/Veranstalter festgelegt.
8.8.1.2 Scheibenarten
Wettkampf Training Anschießen
Metallscheiben Papier- oder Metallscheiben Papierscheiben
Sommerbiathlon -16-
8.8.1.3 Wettkampfscheibensysteme aus Metall
Metallscheiben werden als mechanische und elektromechanische
Typen hergestellt
8.8.1.3.1 Mechanische Scheiben
Bei mechanischen Scheiben erfolgt die Trefferanzeige dadurch, dass
durch die physische Auftreffwucht des Geschosses die Klappscheibe
abklappt und statt dessen eine weiße Anzeigeplatte erscheint. Auch
können mechanische Scheiben nach dem Schießen von Hand durch
Ziehen an einem Seil wieder neu eingestellt werden, wobei die
Klappscheiben wieder in ihre vorherige Position zurückkehren.
8.8.1.3.2 Elektomechanische Scheiben
Bei einem elektromechanischen System wird die Neueinstellung der
Ziele und der Umschaltvorgang auf elektrischem Wege mit Hilfe von
Servomotoren durchgeführt. Die Trefferanzeige bei elektronischen
Systemen wird in der Regel durch Sensoren im Ziel festgehalten. Eine
visuelle Trefferanzeige erfolgt in der Regel mit einer mechanischen
oder elektrisch aktivierten weißen Anzeigeplatte.
50 m Scheibe
8.8.1.3.2.1 Zielgrößen und Einschußöffnungen
Die Einschußöffnungen müssen mit einem 5 10 mm breiten
Hartmetallring verstärkt sein.
Sommerbiathlon -17-
10 m Scheibe
8.8.1.4 Papierscheiben
Papierscheiben gleichen in ihrem Erscheinungsbild den
Wettkampfscheiben. Die Papierscheiben müssen einen weißen oder
hellgrauen Hintergrund aufweisen. Die fünf kreisförmigen
Scheibenspiegel müssen Schwarz sei.
50 m Scheibe Papier 10 m Scheibe Papier
Sommerbiathlon -18-
8.8.1.5 Tabelle der Scheiben
Kleinkaliber 50 m Metall Papier
Anschlag liegend stehend liegend stehend
Zielfläche, Durchmesser 115 115 110 110
Trefferfläche, Durchmesser 45 115 40 110
Spiegelabstand 215-260 215-260
Länge der Scheibenaufnahme 1130-1350 1130-1350
Breite(Höhe) der Scheibenaufnahme 310-320 310-320
Luftgewehr 10 m Metall Papier
Anschlag liegend stehend liegend stehend
Zielfläche, Durchmesser 35 35 30,5 30,5
Trefferfläche, Durchmesser 15 35 10,5 30,5
Spiegelabstand 78 - 85 78 - 85
Länge der Scheibenaufnahme 400 - 450 400 - 450
Breite(Höhe) der Scheibenaufnahme 110 - 130 110 - 130
8.8.1.6 Toleranzen der Durchmesser: +/- 0,3 mm
8.8.1.7 Metallziele müssen unter allen Witterungsbedingungen zuverlässig
funktionieren.
8.9 Wettkampfausrüstung
8.9.1 Definition, Genehmigung und Verantwortung
8.9.1.1 Die Ausrüstung umfasst das gesamte Wettkampfgerät - einschließlich
der Werbeflächen - das der Biathlet während eines Wettkampfes
benutzt.
8.9.1.2 Verantwortung des Biathleten
Der Biathlet ist verpflichtet sich am Start der Ausrüstungskontrolle zu
unterziehen. Erscheint ein Biathlet nicht zu den erforderlichen
Kontrollen, darf er nicht am Wettkampf teilnehmen.
8.9.2 Gewehre
8.9.2.1 Der Lade- und Entladevorgang muss ausschließlich durch die
Muskelkraft des Biathleten erfolgen.
8.9.2.2 Eine spezielle Handstütze, durch die sich der Abstand zwischen
Unterseite des Vorderschaftes und der Laufachse vergrößert, oder die
Form des Vorderschaftes beeinträchtigt, ist verboten. Einbuchtungen im
Vorderschaft einschließlich des Abzugsbügels zur Aufnahme der
Finger, sowie profilierte Fingerauflageflächen oder aufgerauhte Stellen
dürfen nicht tiefer als 2 mm sein. Ein Handstopp zur Befestigung des
Schießriemens ist erlaubt, jedoch darf dieser Handstopp nicht als
Stütze beim Anschlag im Stehendschießen verwendet werden.
8.9.2.3 Das Abzugsgewicht für Mehrlader muss mindestens 0,5 kg betragen.
8.9.2.4 Das Gewehr darf mit einem Schießriemen ausgestattet sein. Die Breite
des Schießriemens und der Manschette darf 40 mm nicht
überschreiten.
Sommerbiathlon -19-
8.9.2.5 Die Magazine müssen so ausgelegt sein, daß sie nicht mehr als 5
Patronen fassen können. Die für den Staffelwettkampf benötigten 3
Reservepatronen können in einem oder mehreren Magazinen (LG)
mitgeführt werden, oder sie können in einer speziell konstruierten
Halterung untergebracht werden. Die Magazine können sich im/am
Vorderschaft oder im Hinterschaft befinden. Befinden sich die Magazine
im Vorderschaft, darf die Magazinhalterung oder das Magazin selbst
nicht zur Unterstützung des Zielvorgangs benutzt werden.
8.9.3 Munition
8.9.3.1 Kleinkaliber
Randfeuerpatronen Kaliber 5,6 mm (.22 lfb)
8.9.3.2 Luftgewehr:
Bleigeschosse Kaliber 4,5 mm (.177)
8.9.4 Befestigung des Schießriemens
Eine Vorrichtung am Oberarm der Bekleidung, die verhindert, dass der
Schießriemen abrutscht, ist erlaubt
8.9.5 Überprüfung von Gerät
8.9.5.1 Vor dem Wettkampf Anschießen - wird eine generelle
Ausrüstungskontrolle durchgeführt. Geprüft wird:
??Startnummer
??Abzugswiderstand
??Das Gewehr wird mit der Startnummer markiert
8.9.5.2 Startkontrolle
Die Biathleten haben sich spätestens 15 Minuten vor ihrer festgelegten
Startzeit im Startkontrollraum zu melden.
8.10 Training und Anschießen
8.10.1 Die Biathleten und Betreuer müssen Gelegenheit und Möglichkeiten
erhalten, sich auf die Wettkämpfe vorzubereiten. Zu diesem Zweck
muss der Ausrichter offizielle Trainingszeiten festlegen und den
Biathleten die Möglichkeit bieten, ihre Gewehre vor dem Wettkampf
anzuschießen und sich aufzuwärmen.
8.10.2 Die Jury kann nach Bedarf die gesamte Wettkampfanlage sperren oder
das Training auf bestimmte Bereiche der Anlage oder bestimmte
Zeiträume begrenzen.
8.10.3 Recht auf Training
Es dürfen nur Biathleten am Training teilnehmen, die sich für den
entsprechenden Wettkampf qualifiziert haben.
Sommerbiathlon -20-
8.10.4 Offizielles Training
Bei Deutschen Meisterschaften oder Qualifikationsveranstaltungen
muss die Wettkampfanlage mindestens einmal vor dem ersten
Wettkampf, zur Besichtigung und zum Training freigegeben sein, wobei
die Anlage wie für den Wettkampf präpariert sein muss und das
Training bzw. die Besichtigung bei Tageslicht möglich sein muss.
8.10.4.1 Das inoffizielle Training ist der Zeitraum, in welchem der Ausrichter das
Training auf der Anlage zusätzlich zu dem offiziellen Training
genehmigt, wobei die Anlage nicht so wie im Wettkampf präpariert sein
muss. Die Ausrichter sollen für das inoffizielle Training in ihrem
Veranstaltungsprogramm so viel Zeit wie möglich zur Verfügung stellen.
8.10.5 Anschießen der Gewehre
8.10.5.1 Zeiten und Ziele
8.10.5.1.1 Vor Beginn eines Wettkampfes müssen die Biathleten Gelegenheit
erhalten innerhalb eines Zeitraumes von 30 - 45 Minuten (Festlegung
durch den Veranstalter) auf dem Schießstand anzuschießen. Das
Anschießen endet spätestens 10 Minuten vor dem ersten Start. Das
Anschießen der Gewehre, für das nur Papierscheiben verwendet
werden dürfen, darf nur auf dem Schießstand stattfinden. Müssen
während des Anschießens die Papierscheiben ausgetauscht werden,
wird die dafür benötigte Zeit nicht von der für das Anschießen
festgelegten Zeit abgezogen.
8.10.5.1.2 Zuweisung von Schießbahnen für das Anschießen
Wenn möglich, muss für die Sprint- und Verfolgungswettkämpfe jeder
Staffel / jedem Verband für das Anschießen eine Schießbahn
zugewiesen werden. Die Zuweisung der Schießbahn erfolgt durch den
Wettkampfleiter und wird bei der Technische Besprechung
bekanntgegeben. Bei Staffelwettkämpfen ist die Schießbahn für das
Anschießen möglichst die gleiche, wie die Startnummer.
8.10.5.1.3 Die Papierscheiben für das Anschießen müssen auf gleicher Höhe und
in gleicher Entfernung angebracht werden wie die Wettkampfscheiben.
8.10.6 Aufwärmen auf der Strecke
Am Wettkampftag dürfen für das Aufwärmen vor und während des
Wettkampfes die vom Wettkampfleiter festgelegten Teile nur von den
Biathleten, die für diese Wettkämpfe auch starten, in Laufrichtung
genutzt werden. Biathleten, die die Wettkampfstrecke zum Aufwärmen
nutzen, dürfen keine anderen Biathleten behindern.
8.11 Startbestimmungen
8.11.1 Einteilung
Es wird in Einzelstart, Gruppenstart und Massenstart sowie zwei
Startintervallen von 60 Sekunden oder 30 Sekunden unterschieden.
Sommerbiathlon -21-
8.11.2 Einzel- und Sprintwettkämpfe
Für Einzel- und Sprintwettkämpfe sind Einzelstarts oder Gruppenstarts
vorgesehen, wobei das Startintervall 30 Sekunden oder 60 Sekunden
beträgt.
8.11.2.1 Verfolgungswettkämpfe
Für die Verfolgungswettkämpfe sind keine Standard-startintervalle
festgelegt. Die Biathleten starten genau zu dem Zeitpunkt, wie in der
Startliste festgelegt, d.h. in dem Abstand, in welchem sie im
Qualifikationswettkampf auf den Sieger ins Ziel eingelaufen sind.
8.11.2.2 Teilnahme am Verfolgungswettkampf
Bei Deutschen Meisterschaften sind 30 Biathleten aus dem
Qualifikationswettkampf für den Verfolgungswettkampf startberechtigt.
Bei anderen Wettkämpfen oder wenn weniger als 30 Starter am
Qualifikationswettkampf teilgenommen haben, legt die Jury die Anzahl
der Starter fest.
8.11.2.3 Massenstartwettkämpfe
Der Start beim Massenstartwettkampf erfolgt in einem einzigen Start
aller Biathleten.
8.11.2.4 Wertung
Beim Verfolgungs-, Massen- und Gruppenstart wird die Rangliste nach
dem zeitlichen Überqueren der Ziellinie durch die Biathleten
vorbehaltlich eventueller Strafen oder Zeitausgleiche gereiht.
8.11.2.4.1 Überrundete Biathleten beim Verfolgungs- oder Massenstart werden
bei den Deutschen Meisterschaften sofort aus dem Wettkampf
genommen.
8.11.3 Staffelwettkämpfe
Bei Staffelwettkämpfen starten bei einem Gruppenstart die jeweils
ersten Biathleten einer Staffel. Die nachfolgenden Starts der anderen
Staffelmitglieder erfolgen in der Wechselzone, wobei der ankommende
Biathlet den abgehenden Biathleten berühren muß.
8.11.3.1 Die Platzierung der Staffeln ergibt sich aus der Reihenfolge des
Zieleinlaufes des letzten Biathleten jeder Staffel - vorbehaltlich
eventueller Strafen oder Zeitausgleiche.
8.11.3.2 Bei Deutschen Meisterschaften werden, nachdem die 5. Staffel die
Ziellinie überschritten hat, alle anderen Staffeln an der Eingangsline
zum Schießstand angehalten und in der eingehenden Reihenfolge
gewertet.
8.11.3.3 Überrundete Staffeln können aus dem Wettbewerb genommen
werden.
8.11.4 Startstellungen und Starts
8.11.4.1 Einzelstarts mit elektronischer Zeitnahme
Bei Verwendung eines elektronischen Starttors steht der Biathlet so nah
am Tor wie möglich und passiert das Tor dann bei seiner Startzeit.
Sommerbiathlon -22-
8.11.4.2 Einzelstarts mit Handzeitnahme
Gibt es nur Handzeitnahme so müssen die Biathleten mit beiden Füßen
hinter der Startlinie stehen, wobei sie dann die Startlinie bei ihrer
Startzeit überschreiten.
8.11.4.3 Verfolgungsstart
Die Biathleten erscheinen zu dem von der Wettkampfjury festgelegten
Zeitpunkt im Startraum und erhalten dort ihre Startspuren zugewiesen.
Sie stellen sich anschließend in ihrer Startreihenfolge in den
Startspuren abwechselnd zwischen den Spuren auf. Jeder gleichzeitige
Start muß aus einer eigenen Startspur erfolgen. Jeder Start wird von
einem Funktionär kontrolliert, der für diese Aufgabe am Ende einer
jeden Spur positioniert wird. Dabei sperrt der Funktionär die Startlinie
durch einen waagerecht ausgestreckten Arm ab, den er exakt bei der
für die Startspur geltende Startzeit rasch senkt. Die aufrückenden
Biathleten starten entsprechend.
8.11.4.4 Staffelstarts
Bei Staffelwettkämpfen stehen die ersten Starter in den ihnen
zugewiesenen Startbahnen und zwar mit beiden Füßen hinter der Linie
die ihre Startreihe markiert, bzw. hinter ihrer Startnummer, wenn keine
Linie vorhanden ist.
8.11.4.4.1 Die Startlinie darf überschritten werden, sobald das festgelegte Signal
erfolgt. Die nachfolgenden Mitglieder der Staffel stehen in der
festgelegten Startfolge in der Wechselzone und starten nachdem sie
von dem eintreffenden Staffelläufer berührt worden sind.
8.11.4.5 Gruppenstart
Bei Gruppenstarts stehen die Biathleten mit der niedrigsten
Startnummer ihrer Gruppe in der Bahn 1, die mit der zweit niedrigsten
Nummer in der Bahn 2 usw..
8.11.4.6 Start beim Massenstartwettkampf
Der Start im Massenstartwettkampf erfolgt auf ein und dieselbe Weise
wie der Start der ersten Läufer im Staffelwettkampf.
8.11.5 Startsignale
8.11.5.1 Einzelstart
8.11.5.1.1 Einzelstarts elektronische Zeitnahme
Wird ein elektronisches Starttor verwendet, erfolgt das Startkommando
mittels eines elektronischen Tons der Startuhr - ein lauter Piepton und
eine visuelle Startanzeige.
8.11.5.1.2 Einzelstarts - Handzeitnahme
Bei Einzelstarts ohne Verwendung eines elektronischen Starttors sagt
der Starter 10 Sekunden vor der Startzeit FERTIG und zählt dann laut 5
Sekunden bis zum Start 5, 4, 3, 2, 1. genau bei der Startzeit gibt er das
Kommando LOS.
Sommerbiathlon -23-
8.11.5.1.3 Verfolgungsstart
Das Startsignal beim Verfolgungswettkampf ist das Senken des Armes
des Startrichters der jeweiligen Startspur.
8.11.5.2 Massen und Gruppenstart
Bei Gruppenstarts der Staffelwettkämpfe und beim Massenstart erfolgt
das Startsignal mit Hilfe einer Startpistole, einer Fahne oder Startpistole
und Fahne.
8.11.6 Startzeit, Fehlstart und verspäteter Start
8.11.6.1 Elektronische Startzeitnahme
Bei Einzel- oder Gruppenstarts ist die Startzeit die elektronisch
festgehaltene Zeit, in der das Starttor aktiviert wird, sofern der Start
durch den Biathleten innerhalb von 3 Sekunden vor oder 3 Sekunden
nach der in der Startliste festgelegten Zeit erfolgt. Startet ein Biathlet /
eine Staffel mehr als 3 Sekunden vor der festgelegten Zeit, ist dies ein
Frühstart. Startet der Biathlet mehr als 3 Sekunden nach der
festgelegten Zeit ist dies ein Spätstart und die Zeitnahme erfolgt ab der
in der Startliste festgelegten Zeit.
8.11.6.2 Handzeitnahme beim Start
Bei Handzeitnahme ist die Startzeit des Biathleten bzw. einer Staffel die
in der Startliste eingegebene Startzeit. Startet ein Biathlet oder eine
Staffel vor dem Signalton, so ist dies ein Fehlstart. Startet ein Biathlet
oder eine Staffel zu spät, geht die dadurch verlorene Zeit zu Lasten des
Biathleten bzw. der Staffel.
8.11.6.3 Verfolgungswettkampf
8.11.8.3.1 Die Startzeit ist für jeden Biathleten in der Startliste angegebenen.
8.11.6.3.2 Im Falle eines Spätstarts ist der verspätet startende Biathlet durch
einen Ersatzkorridor zu leiten und der dort zuständige Startrichter
nimmt die Zeit des Athleten, sobald dieser die Startlinie überschreitet.
Sollte der Biathlet aufgrund eigenen Verschuldens verspätet starten,
wird die Wettkampfzeit auf der Grundlage seiner offiziellen in der
Startliste angegebenen Zeit berechnet.
8.11.6.4 Startzeit in der Wechselzone
Die Startzeit für ein übernehmendes Mitglied einer Staffel ist der
Augenblick, an welchem das ankommende Staffelmitglied die
Zeitnahmelinie am Beginn der Wechselzone überschreitet. Erfolgt der
Staffelwechsel vor oder nach (außerhalb) der Wechselzone, ist dies ein
Fehlstart und der Wechsel muss innerhalb der Wechselzone wiederholt
werden.
8.11.6.5 Fehlstart bei Einzel- oder Staffelstarts
8.11.6.5.1 Erfolgt ein Fehlstart, muss ein Wettkampfhelfer des Startrichters den
Biathleten oder die Staffel so schnell wie möglich nach der Startlinie
oder Wechselzone anhalten und den Biathleten zurückschicken. Dabei
muss der Biathlet unter Umgehung des Starttores, falls elektrische
Zeitnahme verwendet wird, hinter die Startlinie oder bei
Staffelwettkämpfen in die Wechselzone zurückkehren und erneut
Sommerbiathlon -24-
starten. Die dadurch verlorene Zeit geht zu Lasten des Biathleten bzw.
der Staffel.
8.11.6.5.2 Ein Biathlet, der nicht zurückkehrt und korrekt neu startet, gilt als nicht
gestartet, wenn er zuvor einen Fehlstart verursacht hat und wird
disqualifiziert.
8.11.6.6 Fehlstart bei Massen- oder Gruppenstart
Erfolgt ein Fehlstart während eines Massen- oder Gruppenstarts, haben
die zuständigen Kampfrichter und Wettkampffunktionäre die Biathleten
am Ende der 100 m Zone anzuhalten. Nach einem solchen Fehlstart
muss erneut gestartet werden.
8.11.6.7 Verspäteter Start
Erscheint ein Biathlet oder eine Staffel aus eigenem Verschulden zu
spät zum Start, dürfen sie starten, jedoch erfolgt die Zeitnahme ab der
in der Startliste festgelegten Startzeit.
8.12 Startnummern
Bei Deutschen Meisterschaften müssen alle Biathleten Leibchen
tragen, auf dem vorne, hinten und auf beiden Seiten ihre Startnummer
sichtbar angebracht ist. Die Startnummern auf den Leibchen und die
Farbe der Leibchen für die Staffel, die von einem Biathleten getragen
werden, muss der dem Biathleten für den jeweiligen Wettkampf laut
Startliste zugewiesener Nummer und Farbe entsprechen.
Startnummern sind bei Waffen-/Ausrüstungskontrolle, beim Anschießen
und im Wettkampf zu tragen
8.12.1 Ausmaße
Vorder- und Rückseite des Leibchens: konturierte Zahlen oder Blockzahlen.
Höhe mindestens 12 cm, Breite (Fleisch der Zahl) mindestens 1,5 cm bei
konturierten und 2 cm bei Blockzahlen.
Seitliche Nummern am Leibchen: Höhe mindestens 6 cm, Breite mindestens
1,2 cm.
8.12.2 Startnummernfarben für Wettkämpfe
8.12.2.1 Einzel und Sprintwettkämpfe
Die Startnummern des jeweiligen Wettkampfes müssen die gleiche
Farbe aufweisen.
Sommerbiathlon -25-
8.12.2.2 Staffelwettkämpfe
Bei Staffelwettkämpfen müssen die Startnummern der Startläufer rot,
die der zweiten Läufer grün, der dritten gelb und der vierten blau sein.
8.13 Laufbestimmungen
8.13.1 Die Biathleten müssen die gesamte Distanz der festgelegten
Wettkampfstrecke in der richtigen Reihenfolge und Richtung
zurücklegen und dabei genau der markierten Strecke folgen.
8.13.2 Meldung eines Unfalls
Beobachtet ein Biathlet, dass ein anderer Biathlet einen Unfall erleidet,
muss er dies dem nächsten Kontrollpunkt melden.
8.13.3 Nichterreichen des Zieles
Zieht sich ein Biathlet aus dem Wettkampf vor Erreichen des Ziels
zurück, muss er dies dem ersten Wettkampffunktionär, dem er
begegnet, melden.
8.13.4 Falsche Strecke
Benutzt ein Biathlet eine falsche Strecke, muss er auf der Strecke, die
er irrtümlich gelaufen ist, zu dem Punkt zurücklaufen, an welchem er
die Abzweigung verpasst hat. Dabei kann der Biathlet gezwungen sein ,
entgegen der korrekten Laufrichtung zu laufen, er muss aber sicher
stellen, dass er andere Biathleten in keiner Weise behindert oder
gefährdet. Solange er bei einer solchen Aktion keinen zeitlichen Vorteil
erzielt und andere Biathleten nicht stört, sind keine Strafen vorgesehen.
8.13.5 Strafrunden
Der Biathlet muss für jeden Fehlschuß unmittelbar nach der
Schießeinlage eine Strafrunde laufen.
8.13.6 Verantwortlichkeit
Die Biathleten und Staffeln sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die
angefallene Anzahl von Strafrunden unmittelbar nach der
Schießeinlage laufen.
8.13.7 Irrtümer bei der Strafrunde
Laufen Biathleten aufgrund eines vom Ausrichter begangenen Fehlers
oder aufgrund einer fehlerhaften Wettkampfscheibe zu viele
Strafrunden, muss die Jury über eine entsprechende Zeitgutschrift
entscheiden. Der Ausrichter muss sicherstellen, dass bei jedem
Wettkampf, in welchem Strafrunden gelaufen werden, die für das
Laufen der Strafrunde benötigte Durchschnittszeit auf der Grundlage
der Zeit die von mindestens 5 Biathleten ermittelt wird, aufgezeichnet
wird.
8.13.8 Behinderungen
Es ist verboten andere Biathleten zu behindern. Dies gilt insbesondere
für die letzten 100 m vor der Ziellinie, sowie vor und in der
Wechselzone. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung absichtlich
oder unbeabsichtigt erfolgt. Behinderung anderer Wettkampfteilnehmer
kann zur Disqualifikation führen.
Sommerbiathlon -26-
8.14 Schießbestimmungen
8.14.1 Einsatz des Gewehres
Das Gewehr wird vom Biathleten während des Laufs nicht mitgeführt,
sondern verbleibt in einem Gewehrständer auf dem Schießstand, wo es
vom Biathleten für jede Schießeinlage wieder entnommen wird. Dabei
nehmen die Biathleten selbst das Gewehr aus dem Gewehrständer,
wobei sie das Gewehr am Lauf nehmen und es zu der Schießbahn
tragen. Dabei muss der Gewehrlauf immer nach oben zeigen. Auf die
gleiche Art und Weise wird das Gewehr nach dem Schießen wieder in
den Gewehrständer zurückgebracht
8.14.2 Schießen
Die Biathleten schießen jeweils, nachdem sie die erforderlichen
Abschnitte der Wettkampfstrecke durchlaufen haben, mit Ausnahme
der letzten Teilstrecke, die im Ziel, oder in der Wechselzone endet.
8.14.2.1 Wahl der Schießbahn
Bei Einzel- und Sprintwettkämpfen können die Biathleten die
Schießbahn frei wählen. Bei Verfolgungswettkämpfen und
Sprintwettkämpfen mit Gruppenstart beziehen die Biathleten der
Reihe nach die freie Schießbahnen Nr. 1, 2, 3 usw., wobei sie immer
die niedrigste freie oder zugewiesene Schießbahn wählen. Bei
Verfolgungswettkämpfen beginnen sie nach jeder Runde wieder bei Nr.
1. Bei Staffelwettkämpfen ist die zu benutzende Schießbahn durch die
Startnummer der Staffel festgelegt.
8.14.2.2 Beim Massenstart beziehen die Biathleten beim ersten Schießen die
mit ihrer Startnummer identische Schießbahn. Bei den folgenden
Schießen wird wie im Verfolgungswettkampf verfahren.
8.14.3 Staffelwettkämpfe - Reservepatronen
Bei Staffelwettkämpfen muss jeder Biathlet zunächst 5 Schuß abgeben.
Für stehen gebliebene Wettkampfscheiben sind 3 Reservepatronen
(KK), bzw. 3 Reservemagazine mit je einer Diabolokugel oder drei
einzelne Reserve-Diabolokugeln (LG) bestimmt. Der Biathlet schießt so
lange bis alle 5 Scheiben getroffen oder alle 8 Schüsse abgeben sind.
Werden die Reservepatronen/-Diabolos/Magazine nach Abgabe der
ersten 5 Schuß benötigt, müssen alle 3 Reservepatronen/-
Diabolos/Magazine in die auf der Schießlinie bereitgestellten Schalen
gelegt werden. Die Reservepatronen/-Diabolos/Magazine sind einzeln
von Hand zu laden. Es ist erlaubt, die Reservepatronen/-
Diabolos/Magazine vor Beginn des Schießens in den Schalen oder auf
der Feuerlinie abzulegen.
8.14.4 Werden die Reservepatronen/-Diabolos/Magazine nicht benötigt,
müssen sie nicht in den bereitgestellten Schalen oder auf der Feuerlinie
abgelegt werden.
Sommerbiathlon -27-
8.14.5 Schießstellungen
8.14.5.1 Liegend
Das Gewehr darf nur die Hände, die Schulter und die Wange berühren.
Die Unterseite des Handgelenks des Arms, der das Gewehr stützt, muß
vom Boden deutlich abgehoben sein. Der andere Arm darf den Boden
ab Ellenbogen auf einer Länge von höchstens 10 cm berühren.
8.14.5.2 Stehend
Der Biathlet muß frei und ohne Unterstützung stehen. Nur die Hände,
die Schulter, die Wange und der an die Schulter angrenzende Teil der
Brust darf das Gewehr berühren. Der das Gewehr stützende Arm kann
gegen die Brust gehalten, oder auf der Hüfte aufgesetzt werden.
8.14.6 Verhalten auf der Schießbahn
Kein Teil des Körpers oder der Ausrüstung darf während des
Schießens über die 1,5 m roten, die Schießbahn begrenzenden
Markierungslinien bzw. deren Verlängerungen ragen.
8.14.7 Zubehör
8.14.7.1 Schießriemen
Die Benutzung eines Schießriemens ist sowohl im Stehend- als auch im
Liegendanschlag gestattet.
8.14.7.2 Magazine
Die für jede Schießeinlage beim Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und
Massenstartwettkampf benötigten 5 Schuß Munition sowie die ersten
5 Patronen/Diabolokugeln für die jeweilige Schießeinlage des
Staffelwettkampfes dürfen mit Hilfe eines Magazins geladen werden.
Ein verlorengegangenes Magazin kann durch ein anderes Magazin
ersetzt werden. Die Magazine dürfen vorgeladen werden
8.14.7.2.1 Kleinkaliber
Patronen, die aus dem Magazin verloren gehen, oder sich als Versager
erweisen, dürfen nicht mit Hilfe eines Magazins geladen werden,
sondern sind einzeln zu laden.
8.14.7.2.2 Luftgewehr
Gehen Diabolokugeln aus dem Magazin verloren, so können die Kugeln
mit Hilfe eines Magazins, das mit einer (1) Diabolokugel gefüllt ist,
nachgeladen werden.
8.14.8 Sicherheitsbestimmungen
Das Schießen ist nur auf dem Schießstand während der offiziell
genehmigten Zeiträume gestattet. Es ist verboten, mit einem Gewehr
Bewegungen zu vollführen, die Personen gefährden könnten, oder von
anderen als Gefährdung angesehen werden können. Ist auf dem
Schießstand das Schießen freigegeben, ist es niemanden gestattet,
sich vor der Feuerlinie aufzuhalten.
Sommerbiathlon -28-
8.14.8.1 Laden und Entladen
Beim Laden und Entladen des Gewehres muss der Lauf immer auf die
Ziele gerichtet sein. Das Einführen des Magazins ist Teil des
Ladevorgangs.
8.14.8.2 Wechsel der Schießbahn oder Transport des Gewehres
Das entladene Gewehr wird am vorderen Laufende angefasst und mit
nach oben zeigender Laufmündung transportiert.
8.14.8.3 Sicherheitsüberprüfung am Schießstand nach dem Schießen
Nach jeder Schießeinlage ist das Gewehr zu entladen, d.h. in der
Patronenkammer/Kugelkammer oder im eingeführten Magazin darf sich
keine Patrone/Diabolokugel mehr befinden. Der Verschluss ist zu
öffnen.
8.14.8.3.1 Sicherheitsprüfung Kleinkalibergewehr
Es ist gestattet das leere Magazin im Gewehr zu belassen.
Das Patronenlager hat offen zu sein; d.h. der Verschluss befindet sich
in hinterster Stellung.
Beim Training und beim Anschießen muss der Biathlet nach dem
letzten Schießen am Schießstand eine Sicherheitsüberprüfung
durchführen. Dabei öffnet er mit nach oben oder auf die Scheiben
gerichtetem Gewehrlauf den Verschluss und entnimmt das eingeführte
Magazin.
8.14.8.3.2 Sicherheitsprüfung Luftgewehr
Bei allen Luftdruck -, Gasdruck -, oder Preßluftwaffen muss nach dem
letzten Schießen / nach jeder Schießeinlage (Training, Anschießen,
Wettkampf) das Magazin am Schießstand entnommen werden. Dabei
ist der Gewehrlauf auf die Scheiben oder nach oben zu richten.
8.14.8.3.2.1 Bei LG-Einzelladern muß der Verschluss geöffnet sein.
8.14.8.4 Gezielte Schüsse
Alle Schüsse müssen gezielt auf die Scheiben abgegeben werden.
8.15 Austausch von Gerät, Reparaturen, Hilfeleistungen
8.15.1 Beschädigtes Gewehr
Muss ein Gewehr repariert werden, kann dies ein Biathlet entweder
selbst tun, oder sich dabei von einem Wettkampffunktionär helfen
lassen. Kann das Gewehr nicht repariert werden, darf es gegen das
Reservegewehr der Staffel ausgetauscht werden. Der restliche
Wettkampf muß mit dem Reservegewehr durchgeführt werden.
8.15.2 Reservegewehr
Reservegewehre müssen bei der Ausrüstungskontrolle überprüft und
markiert und am dafür vorgesehenen Gewehrständer am Schießstand
vor Beginn des Wettkampfes durch die Staffel hinterlegt werden.
Sommerbiathlon -29-
8.15.3 Austausch des Gewehres
Der Biathlet zeigt durch Heben einer Hand an, dass sein Gewehr
ausgetauscht werden muß. Er zeigt auf sein Gewehr, ruft GEWEHR
und den Namen der Staffel/Verein.
Der Wettkampffunktionär holt daraufhin das Reservegewehr dieser
Staffel von dem dafür bestimmten Gewehrständer und bringt es dem
Biathleten.
8.15.4 Patronenversager, verlorene Patronen / Diabolokugeln
Patronenversager und verlorene Patronen/Diabolokugeln dürfen von
einem Biathleten ersetzt werden, sofern er Ersatzpatronen /
Diabolokugeln mit führt. Führt der Biathlet diese nicht selbst mit, kann
er von einem Wettkampffunktionär am Schießstand Ersatzpatronen /
Diabolokugeln erhalten, in dem er eine Hand hebt und
PATRONEN/KUGELN ruft, sowie den Namen der Staffel oder Vereins
ruft. Der darauf reagierende Wettkampffunktionär wird die
Ersatzmunition entweder von dem Ersatzgewehr der Staffel entnehmen
oder die Munition von einem sich im Trainerraum aufhaltenden
Mannschaftsbetreuer entgegennehmen und an den Biathleten
weitergeben.
8.15.4.1 Der Biathlet darf sich auf der Strecke Munition zureichen lassen
8.15.4 Zeitausgleich
Für das Reparieren oder Austauschen eines Gewehres oder für das
Entgegennehmen von Ersatzmunition wird kein Zeitausgleich gewährt.
8.16 Beschießen der Scheiben im Wettkampf
8.16.1 Beschießen der falschen Scheiben
Werden für einen Biathleten die falschen Scheiben aufgezogen
Stehendscheiben für das Liegendschießen und umgekehrt muss die
falsche Wettkampfscheibe gegen die richtige ausgetauscht werden.
Danach muss der Biathlet mit dem Schießen von vorne beginnen. Die
Jury legt ggf. einen Zeitausgleich fest.
8.16.2 Nicht funktionierende Scheiben
Funktioniert eine Wettkampfscheibe nicht, muss dem Biathleten eine
andere Scheibe zugewiesen werden. Die Jury legt für die verloren
gegangene Zeit einen Zeitausgleich fest.
8.16.3 Beschießen der fremden Scheibe
8.16.3.1 Wird auf eine Wettkampfscheibe auf die ein Biathlet gerade schießt,
von einem anderen Biathleten geschossen, so muss der inkorrekt
Schießende sofort gestoppt werden. Falls kein Ziel durch den inkorrekt
Schießenden getroffen wird, kann der Biathlet das Schießen fortsetzen.
Sollte ein Ziel getroffen worden sein, ist die Wettkampfscheibe sofort
neu aufzuziehen und der Biathlet setzt das Schießen fort.
Sommerbiathlon -30-
8.16.3.2 Bevor eine solche Scheibe erneut aufgezogen wird, müssen die auf der
Scheibe erfolgten Treffer und die Trefferlage aufgezeichnet werden.
8.16.3.3 Ereignet sich ein derartiger Fall bei einem Wettkampf so muss dem
Biathleten, der die fremde Scheibe beschossen hat, von einem
Wettkampffunktionär mitgeteilt werden wie viele Strafrunden er zu
laufen hat.
8.16.3.4 Schießt ein Biathlet auf eine Wettkampfscheibe, die nicht zu seiner
Schießbahn gehört, und kein anderer Biathlet schießt auf diese
Scheibe, kann der Biathlet das Schießen, ohne auf seinen Fehler
aufmerksam gemacht zu werden, fortsetzen, Jedoch zählen für den
Biathlet nur die Treffer, die er auf der richtigen Scheibe erzielt hat.
8.16.4 Eigene Fehler
Wählt ein Biathlet ein Ziel auf das bereits geschossen wurde und das
nicht neu aufgezogen ist, oder schießt er quer auf eine
Wettkampfscheibe außerhalb seiner Schießbahn, ist er dafür selbst
verantwortlich und erhält keinen Zeitausgleich.
8.16.5 Wertung des Schießens
Für alle Schießeinlagen bei den Wettkämpfen muss der Ausrichter ein
Auswertungssystem erstellen. Jeder bei einem Wettkampf abgefeuerte
Schuss muss von drei unabhängigen Personen oder Möglichkeiten
registriert werden.
8.17 Zieleinlauf, Wettkampfzeit, Ergebnisse
8.17.1 Zieleinlauf
Der Zieleinlauf ist der Zeitpunkt, an welchem die Wettkampfzeit eines
Biathleten, oder einer Staffel endet. Bei elektrischer Zeitnahme ist der
Zeitpunkt des Zieleinlaufs die Unterbrechung des Strahles des
elektrischen Auges über der Ziellinie durch den Biathleten. Bei
Handzeitnahme ist der Zeitpunkt des Zieleinlaufs, wenn der Biathlet die
Ziellinie mit einem Fuß überschreitet.
8.17.2 Wettkampfzeit
Die Wettkampfzeit ist die Zeit im Wettkampf nach der die Platzierung
eines Biathleten oder einer Staffel für die Ergebnisliste berechnet wird.
Diese Zeit schließt immer die von der Jury verhängten Strafen oder
zuerkannten Zeitausgleiche mit ein.
8.17.2.1 Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massen- und Gruppenstart
Bei diesen Wettkämpfen ist die Wettkampfzeit des Biathleten, die Zeit,
die zwischen Start und Zieleinlauf verstrichen.
8.17.2.1.1 Beim Verfolgungs- und Gruppenstart ist der erste Biathlet, der die
Ziellinie überquert vorbehaltlich eventueller Strafen der Sieger.
Dieser Zieleinlauf gilt ebenso für die Platzierung der nachfolgenden
Biathleten.
Sommerbiathlon -31-
8.17.2.2 Staffelwettkämpfe
Bei Staffelwettkämpfen ist die Wettkampfzeit eines Staffelmitgliedes die
Zeit zwischen dem Start und vollzogenen Wechsel bzw. die Zeit
zwischen dem Wechsel bis zum folgenden Wechsel oder dem Wechsel
bis zum Zieleinlauf. Die Gesamtzeit einer Staffel ist die Zeit, die
zwischen dem Start des ersten Staffelläufers und dem Zieleinlauf des
letzten Staffelläufers verstrichen ist. Die Zeit des einlaufenden
Staffelläufers endet mit Überschreitung der Zeitnahmelinie in der
Wechselzone und die Zeitnahme für das abgehende Staffelmitglied
erfolgt im gleichen Augenblick.
8.17.2.2.1 Die Platzierungen der Staffeln in den Ergebnislisten wird durch die
Reihenfolge des Zieleinlaufs des letzten Biathleten der Staffel bestimmt,
es sei denn, die Jury hätte Zeitstrafen verhängt oder Zeitausgleiche
gegeben.
8.17.2.3 Zeitgleichheit
Wenn zwei oder mehr Biathleten bei einem Wettkampf die gleiche
Wettkampfzeit erzielen, werden sie in den Ergebnislisten als zeitgleich
gewertet.
8.17.3 Zeitnahmesysteme
Die Wettkampfzeit muss mit Hilfe von elektrischen oder elektronischen
Meßeinheiten, unterstützt durch Handzeitnahme, genommen werden.
Die Handzeitnahme wird nur herangezogen, wenn die elektronischen
Systeme während des Wettkampfs ausfallen.
8.17.3.1 Die elektrisch, elektronisch und manuell genommenen Wettkampfzeit
ist auf 0,1 Sekunden zu registrieren.
8.17.4 Wettkampfergebnisse
Die Ergebnisse sind der Nachweis der Leistung einer Staffel oder eines
Biathleten in einem Wettkampf. Der Veranstalter hat die Aufgabe, die
Ergebnisse auf Papier festzuhalten und sie entsprechend zu verteilen
Vorläufige Ergebnisse und Endergebnisse müssen folgende
Informationen enthalten.
8.17.4.1 Allgemeine Informationen
Name Ort der Veranstaltung
Art, Zeit und Datum des Wettkampfes
Wettkampfstrecke
Namen der Jurymitglieder, ggf. des Technischen Delegierten
Unterschrift des Wettkampfleiters
Anzahl der gemeldeten Biathleten und der Biathleten die den
Wettkampf beendet haben
Anzahl der Biathleten die nicht an den Start gingen
Bemerkungen über verhängte Strafen
Sommerbiathlon -32-
8.17.4.2 Ranglisten
Platzierungen aller Starter
Startnummern
Name, Vorname
Verein, Verband
Strafen für Schießfehler je Schießeinlage
Laufzeiten bis auf eine zehntel Sekunde genau
Gesamtzeit und Zeit der Staffel
8.17.5 Ergebnisarten
8.17.5.1 Zwischenergebnisse
Diese Ergebnisse geben den Zwischenstand während des laufenden
Wettbewerbs wieder.
8.17.5.2 Vorläufige Ergebnisse
Vorläufige Ergebnisse sind die ersten offiziellen Ergebnisse des
Wettkampfes, die vom Veranstalter nach dem Zieleinlauf des letzten
Läufers erstellt werden. Vorläufige Ergebnisse gelten immer unter
Vorbehalt eines Protestes und sind im Zielbereich sowie im
Wettkampfbüro sobald wie möglich nach dem Zieleinlauf des letzten
Biathleten zu veröffentlichen und auszuhängen. Der Zeitpunkt der
Veröffentlichung des Vorläufigen Ergebnisses muss auf dieser
Ergebnisliste eingetragen sein.
8.18.5.2.1 Der Aushang der vorläufigen Ergebnisse muss allgemein
bekanntgegeben werden.
8.17.5.3 Endergebnisse
Die Endergebnisse sind die unwiderruflich offiziellen Ergebnisse eines
Wettkampfes, sie sind sofort nach Ablauf der Protestzeit oder nachdem
die Jury über einen eingegangen Protest entschieden hat, zu
veröffentlichen.
8.18 Proteste
Proteste müssen schriftlich beim Wettkampfleiter oder der Jury
eingereicht werden. Gleichzeitig ist eine Protestgebühr, die in der
Ausschreibung des Wettkampfes festgelegt ist, zu hinterlegen. Wird
dem Protest stattgegeben, wird der Betrag zurückerstattet. Wird der
Protest verworfen, verfällt der Betrag zu Gunsten des Ausrichters.
Weiterführende Regelungen siehe SpO 0.13, ff.
8.18.1 Proteste und Einsprüche während und nach Wettkämpfen
8.18.1.1 Proteste, die Regelverstöße durch Biathleten und Betreuer,
Wettkampfbedingungen und von Funktionären begangener Fehler
betreffen, sind sofort nach dem jeweiligen Vorkommnis einzureichen.
8.18.1.2 Einwendungen gegen die Wertung der vorläufigen Ergebnisse sind als
Einsprüche (Proteste) zu behandeln. Sie müssen spätestens 15
Minuten nach Bekanntgabe aller Ergebnisse eines Wettbewerbs
erfolgen.
Sommerbiathlon -33-
8.19 Disziplinarbestimmungen
Biathleten und Staffeln werden bei einem Verstoß gegen die Regeln auf
Grund von unkorrektem, unfairem Verhalten oder Verstößen gegen die
Sicherheitsbestimmungen während des Trainings oder des
Wettkampfes mit Strafen belegt. Strafen können nur von der Jury
verhängt werden.
8.19.1 Warnung
Ein Biathlet, Betreuer, Mannschaftsoffizieller wird bei einer
Regelverletzung, für die keine andere Disziplinarmaßnahme festgelegt
ist, mit einer Warnung bestraft.
8.19.2 Zeitstrafen
8.19.2.1 1 Minute Zeitstrafe
Mit einer Minute Zeitstrafe wird belegt:
??wer einen zum Überholen ansetzenden Biathleten beim Überholen
behindert,
??wer beim Staffelwettkampf die drei Reservepatronen nicht vor
Beginn des Verschießens einer dieser Patronen in dem hierfür
vorgesehenen Behälter oder auf der Feuerline ablegt.
8.19.2.2 2-Minuten Zeitstrafe
Eine Zeitstrafe von zwei Minuten wird gegen Biathleten oder Staffeln
verhängt für:
??jede nicht gelaufenen Strafrunde, die aufgrund von Schießfehlern
unmittelbar nach jedem Liegend- und Stehendschießen zu laufen
ist,
??jeden nicht abgefeuerten Schuss, bei dem der Biathlet das Laufen
im Einzel,- Sprint-, Verfolgungs- oder Massenstart wieder aufnimmt,
bevor er alle fünf Schuss abgefeuert hat, bzw. alle acht Schuss
beim Staffelwettkampf und dabei nicht alle Ziele getroffen hat.
Sommerbiathlon -34-
8.19.2.3 Disqualifikation
Ein Biathlet oder eine Staffel wird bei folgenden Verstößen
disqualifiziert:
??Annahme von nicht gestatteten Hilfeleistungen
??Umgehen der Startkontrolle(n)
??Teilnahme am Wettkampf mit nicht gemäß den Regeln markiertem
Gewehr,
??Unzulässige Veränderung am Gewehr nach erfolgter Kontrolle und
Markierung bei der Startkontrolle,
??Teilnahme an einem Wettkampf mit einer laut Startliste nicht
zugewiesenen Startnummer
??Abweichen vom markierten Streckenverlauf oder Laufen einer
falschen Strecke, wodurch ein Zeitvorteil für sich oder der eigenen
Staffel entsteht oder Laufen von Streckenschleifen in falscher
Reihenfolge oder falscher Richtung,
??Nichttragen des Gewehrs mit nach oben zeigendem Lauf,
??Behinderung eines anderen Biathleten auf der Strecke oder auf
dem Schießstand durch eine ernsthafte Störung,
??Abgabe von mehr als fünf (5) Schuss bei einer Schießeinlage im
Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- oder Massenstartwettkampf oder von
mehr als acht (8) Schuß im Staffelwettkampf,
??Verharren in einer falschen Schießhaltung und Schießstellung,
nachdem ermahnt wurde,
??Verwendung eines zweiten Magazins, statt verlorene oder
Ersatzmunition für nicht funktionierende Patronen oder
Reservemunition im Staffelwettkampf einzeln zu laden,
??Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen beim Schießen oder
ernsthafter Verstoß gegen andere Sicherheitsbestimmungen,
??Nichtbefolgen der für den Wettkampf festgelegten Reihenfolge des
Schießens.
81_SoBi_99
02.06.2000
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