Olympische Begriffe |
Olympiakämpfer
Ein Olympiakämpfer ist ein bei Olympischen Spielen startender Wettkämpfer. Der Olympiakämpfer muss Staatsbürger des Landes (Territoriums) sein, dessen Olympiamannschaft er angehört. Ist er bereits für ein Land bei Olympischen Spielen, Welt- und/oder Kontinentalmeisterschaften gestartet, kann er danach kein anderes Land vertreten. Ausnahmen sind in den IOC-Regeln detailliert festgelegt. Ein Olympiakämpfer wird dann zur Teilnahme zugelassen, wenn er die Regeln des IOC und die der für ihn zuständigen Internationalen Förderation anerkennt und keine materiellen Vorteile aus seiner sportlichen Betätigung zieht. Letztgenannte Voraussetzung wurde jedoch in den vergangenen 10 - 15 Jahren erheblich gelockert, was dadurch belegt wird, dass Profisportler (z.B. Radsport, Basketball, Tennis) bei Olympischen Spielen bereits seit 1988/92 teilnehmen dürfen.
Die Meldung eines Olympiakämpfers hat durch das zuständige NOK zu erfolgen, die Höchstzahl je Sportart bzw. Disziplin ist vom IOC in Abstimmung mit den zuständigen Internationalen Föderationen begrenzt.
Das IOC schreibt für Olympiakämpfer keine Altersgrenze vor, sofern es nicht mit einer Internationalen Föderation hierüber eine Übereinkunft gibt, die sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Föderation richtet. So ist z.B. eine Teilnahme am olympischen Boxturnier erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres möglich.