Allgemeines

Skilanglauf

Zeitmessung

Die elektronische Zeitmessung muss zur Sicherheit mit der Handzeitmessung ergänzt werden. Es wird auf Zehntelsekunden gemessen. Gemessene Hundertstelsekunden dürfen nicht im Endergebnis veröffentlicht werden, auch wenn damit zwei Läufer auf die Zehntelsekunde die gleiche Zeit erreicht haben. Sie dienen aber der besseren Reihenfolgeermittlung beim Zieleinlauf.

Außerdem gilt die FIS-Regel "Schuhspitze entscheidet vor Körper", d. h. bei zeitgleichem Zieleinlauf wird der Sieger per Zielfoto nach dieser Regel bestimmt.

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